B BRIGADE
⚠ ENTWURF — VOM ANWALT PRÜFEN. Dieser Text ist ein Platzhalter (Fassung 2026-07) und noch nicht juristisch geprüft.

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gem. Art. 28 DSGVO zwischen dem Kunden (Verantwortlicher) und dem Betreiber der Plattform BRIGADE (Auftragsverarbeiter).

1. Gegenstand und Dauer

Verarbeitung der vom Kunden in der Plattform gespeicherten personenbezogenen Daten (insb. Beschäftigten-, Kunden- und Lieferantendaten) für die Dauer des Nutzungsvertrags.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

Hosting, Speicherung, Anzeige und Verarbeitung zur Bereitstellung der Funktionen (Warenwirtschaft, Personal, Buchhaltungs-Vorsysteme); keine Nutzung zu eigenen Zwecken des Auftragsverarbeiters.

3. Kategorien betroffener Personen

Beschäftigte, Kunden, Lieferanten und Ansprechpartner des Kunden.

4. Technische und organisatorische Maßnahmen

Verschlüsselte Übertragung (TLS), mandantengetrennte Datenhaltung, rollenbasierte Zugriffskontrolle, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse, regelmäßige Datensicherung.

5. Unterauftragsverarbeiter

Eingesetzt werden: Hosting-Provider (EU), Stripe (Zahlungsabwicklung), E-Mail-Versanddienstleister. Eine aktuelle Liste wird auf Anfrage bereitgestellt; über Änderungen wird informiert (Widerspruchsrecht).

6. Rechte der betroffenen Personen, Unterstützung

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Kunden bei Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit (u. a. durch die eingebaute Export-Funktion).

7. Löschung nach Vertragsende

Nach Vertragsende werden die Daten auf Wunsch exportiert und anschließend gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z. B. § 147 AO) entgegenstehen.

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